An Ihrer Seite mit kompetenter Vorsorgeberatung

Ihre sachliche Bestattungsvorsorge

Überlegen Sie einmal: Wie stellen Sie sich Ihre spätere Beisetzung vor? Wünschen Sie eine Erd- oder Feuerbestattung? Welche Musik soll auf Ihrer Trauerfeier gespielt, welche Dekoration arrangiert werden? Wo möchten Sie Ihre letzte Ruhe finden – in einer klassischen Grabstätte auf dem Friedhof, auf See oder im Wald?

Sprechen Sie mit uns über all Ihre Vorstellungen – wir halten jedes Detail in einem Vorsorgevertrag genauestens für Sie fest und beraten Sie auch zur finanziellen Absicherung Ihrer Wünsche.

Dazu erhalten Sie von uns kostenlos Ihren persönlichen Vorsorgeordner mit allen wichtigen Dokumenten und ein Vorsorgekärtchen für Ihr Portemonnaie. Es informiert darüber, dass Ihr Vorsorgevertrag in unserem Haus hinterlegt ist.

Kurz gesagt: Ihre GE·BE·IN Bestattungsvorsorge ist wie ein gut gepackter Koffer, der für Ihre große Reise sicher bereitsteht. Er gibt Ihnen und Ihrer Familie das gute Gefühl, an alles gedacht zu haben und bestens vorbereitet zu sein.

Ihre Vorteile mit der
GE·BE·IN Bestattungsvorsorge:

  • Sie können jedes Detail Ihrer späteren Bestattung festlegen
  • Wir halten Ihre Wünsche genau für Sie fest
  • Sie bleiben selbstbestimmt
    bis zum Schluss
  • Ihre Familie wird entlastet
  • Ihr Vorsorgevertrag ist sicher
    bei GE·BE·IN hinterlegt
  • Sie erhalten einen kostenlosen Vorsorgeordner und ein Vorsorgekärtchen für Ihr Portemonnaie

Wie Sie Vorsorge für sich selbst treffen:

Wie Sie Vorsorge für Ihre Angehörigen treffen:

Ihre finanzielle Bestattungsvorsorge

All Ihre Wünsche rund um Ihre spätere Beisetzung können Sie auch finanziell absichern. So entlasten Sie Ihre Angehörigen nicht nur emotional, sondern schützen sie auch vor den Bestattungskosten. Die Stiftung Warentest geht von Bestattungskosten von bis zu 7.000 € aus. Seit dem Wegfall des von Krankenkassen gezahlten, gesetzlichen Sterbegelds ist heutzutage die Sterbegeldversicherung eine sinnvolle Hilfe für die Angehörigen.

Unser Verbundpartner GE·BE·IN Versicherungen bietet Ihnen hierfür individuell abgestimmte Sterbegeldversicherungen mit laufender Beitragszahlung oder einem Einmalbeitrag zu günstigen Konditionen. Hinter der GE·BE·IN Sterbegeldversicherung steht ein Verein auf Gegenseitigkeit. Das heißt: Alle Gewinne gehen an die Mitglieder über.

GE∙BE∙IN Versicherungen VVaG Logo

Ihre Vorteile mit der
GE·BE·IN Sterbegeldversicherung

  • Alle Gewinne stehen den Mitgliedern zu
  • Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung
  • Abschluss bis 85 Jahre
  • Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit
  • Auf Wunsch auch als VorsorgeKombi

Eine günstige Bestattungs­vorsorge

Ihre GE·BE·IN Sterbegeldversicherung mit laufender Beitragszahlung können Sie zwischen dem 18. und dem 70. Lebensjahr bis zu einer Versicherungssumme von 8.000 € abschließen. Hierbei gilt: Je früher Sie in die GE·BE·IN Sterbegeldversicherung eintreten, desto niedriger sind Ihre Beiträge. Dabei genießen Sie immer höchste Flexibilität, denn Sie entscheiden selbst, ob Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen.

Die GE∙BE∙IN Sterbegeldversicherung entlastet Sie und Ihre Angehörigen

Vorteile „Laufender Beitrag“

  • Je nach Tarifwahl mit oder ohne Wartezeit
  • Keine umfangreiche Gesundheitsprüfung
  • Verdoppelung der Versicherungssumme bei
    Unfalltod bis 65. Lebensjahr
  • Möglichkeit für eine preiswerte Kinderzusatzversicherung
  • Schnelle und unkomplizierte Abrechnung im Leistungsfall
  • Verwendung der Überschüsse zur Beitragsreduzierung und
    Leistungserhöhung
  • Versicherungssumme individuell wählbar
  • Sicher vor dem Zugriff durch das Sozialamt
  • Flexible Zahlweise ohne Ratenzahlungszuschlag

Zuverlässige Bestattungsvorsorge ab 50 Jahren

Zu den größten Vorteilen der GE·BE·IN Sterbegeldversicherung mit Einmalbeitrag zählt die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung. Damit ist die Sterbegeldversicherung mit Einmalbeitrag auch für Schwerstkranke geeignet. Der Eintritt kann zwischen dem 50. und und 85. Lebensjahr erfolgen, die Versicherungssumme kann zwischen 500 € und 8.000 € betragen. Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Lebensalter. Voraussetzung für die Auszahlung der vollen Versicherungssumme ist eine Wartezeit von drei Jahren ab Versicherungsbeginn. Bei einem Sterbefall innerhalb der Wartezeit wird in jedem Fall der geleistete Beitrag zurückgezahlt. Im zweiten und dritten Versicherungsjahr wird der Beitrag sogar zusätzlich mit 1,75 % p.a. von der GE·BE·IN Sterbegeldversicherung verzinst.

Die GE∙BE∙IN Sterbegeldversicherung entlastet Sie und Ihre Angehörigen

Vorteile „Einmalbeitrag“

  • Auch für Schwerstkranke geeignet
  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • Aufnahme zwischen dem 50. und dem 85. Lebensjahr
  • Beitragsberechnung nach Lebensalter
  • Beitragsauszahlung bei Sterbefall in der Wartezeit
  • 1,75 % Verzinsung im zweiten und dritten Versicherungsjahr
  • Sicher vor dem Zugriff durch das Sozialamt

Ihre VorsorgeKombi mit Preisgarantie

Die GE·BE·IN VorsorgeKombi ist eine finanziell abgesicherte Bestattungsvorsorge mit Preisgarantie für Vorsorgende zwischen 50 und 85 Jahren. Dabei wird Ihr Bestattungsvorsorgevertrag mit der GE·BE·IN Sterbegeldversicherung kombiniert. Das bedeutet: Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge werden Ihre Wünsche rund um Ihre spätere Beerdigung detailgenau festgehalten.

Nach heutigem Stand der Preise ermitteln wir dafür die Kosten. Für die Deckung dieser Kosten schließen Sie bei uns eine GE·BE·IN Sterbegeldversicherung mit Einmalbeitrag ab. Unser GE·BE·IN Versprechen: Unabhängig vom Leistungszeitpunkt geben wir Ihnen eine Preisgarantie auf die gewünschten Leistungen. Das gibt es nur beim GE·BE·IN!

Ihre Vorteile mit der
GE·BE·IN VorsorgeKombi

  • Detailgenaues Festhalten Ihrer Bestattungswünsche
  • Kostenermittlung nach
    heutigem Stand
  • Preisgarantie unabhängig vom Leistungszeitpunkt
  • Bei Umzug Kontaktaufnahme mit dem neuen Bestatter oder auf Wunsch auch Vertragsaufhebung

Ihre rechtliche Bestattungsvorsorge

An dieser Stelle haben wir für Sie allgemeine Informationen zur rechtlichen Bestattungsvorsorge zusammengestellt, die Ihnen lediglich zur Orientierung dienen sollen. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall sich für eine konkrete Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt zu wenden, der Sie zu sämtlichen Details rechtssicher berät.

Das rechtskräftige Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­verständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Informationen rund um das Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erben­reihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinn­gemeinschaft erbt der Ehe­partner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

> Broschüre Erben und Vererben

Absicherung durch die Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bank­geschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Die Betreuungsverfügung
für den Fall der Fälle

Ähnlich wie bei der Vorsorgevollmacht legen Sie in der Betreuungsverfügung fest, wer Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sind. Die in der Betreuungsverfügung bestimmte Person wird jedoch nur in dem Fall und in dem Umfang tätig, der von einem Gericht bestimmt wird. Sie wird gerichtlich überwacht und kann, wenn sie sich als ungeeignet erweist, durch eine andere Person ersetzt werden. In der Betreuungsverfügung können Sie allerdings auch festlegen, wer auf keinen Fall als Betreuer eingesetzt werden soll.

> Broschüre Betreuungsrecht

Die Patientenverfügung für medizinische Behandlungen

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

> Broschüre Patientenverfügung