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Die schlimme Zeit

Verfolgung im Nationalsozialismus

Eingang zu den Aufbahrungsräumen des GE·BE·IN im Volkshaus. Die Aufbahrungsräume sind erhalten geblieben und stehen unter Denkmalschutz.
Eingang zu den Aufbahrungsräumen des GE·BE·IN im Volkshaus. Die Aufbahrungsräume sind erhalten geblieben und stehen unter Denkmalschutz.
Darunter: Die Beitragsmarken 1931 bis 1934

Einen tiefen Einschnitt in die Organisation, bei den Führungskräften und dem Personal gab es nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten.

Am 18. April 1933 wurden das Volkshaus, die Räume des GE·BE·IN und der Notgemeinschaft besetzt. Der Geschäftsführer und die Vorstandsmitglieder wurden unter dem, sich später als haltlos erwiesenen, Verdacht der Veruntreuung und der mißbräuchlichen Verwendung öffentlicher Mittel verhaftet.

Ein neuer Vorstand wurde ernannt, viele Mitarbeiter entlassen. Den Nationalsozialisten gelang es, den Staat zum Eigentümer des GE·BE·IN und zur Aufsichtsbehörde über die Notgemeinschaft zu machen.

Als kleines Beispiel für den Widerstand der Mitglieder der Notgemeinschaft gegen die neuen Machthaber mag folgende Überlieferung stehen: die Beiträge für die Notgemeinschaft für das GE·BE·IN wurden in der damaligen Zeit durch Hauskassierer erhoben. Als Quittung dienten Marken, die in die Mitgliedsbücher eingeklebt wurden. Nach der Machtübernahme wurden die bereits hergestellten Beitragsmarken für 1933 vernichtet und neue Marken mit Hakenkreuzemblem gedruckt. Die Folge war, daß eine zunehmende Mitgliederzahl diese neuen Marken ablehnte und aus dem Verein austrat.

Als diese Bewegung immer größere Ausmaße annahm, fühlten sich die Machthaber veranlaßt, ab 1934 neue Beitragsmarken ohne Hakenkreuz herzustellen. Der Widerstand hatte gesiegt.

Neben den politischen Machthabern versuchten die privaten Bestatter die geänderten Verhältnisse zu nutzen. Sie drängten darauf, das GE·BE·IN aufzulösen. In einer Stellungnahme des Senats heißt es dazu: „es (ist) aber höchst zweifelhaft, ob die privaten Bestattungsunternehmer nach Beseitigung des GE·BE·IN bereit sein werden, die Bestattungen zu den gleichen Preisen zu übernehmen, zu denen sie das GE·BE·IN ausgeführt hat. Selbst wenn aber die Bestattungsunternehmer zunächst eine solche Bereitschaft ausdrücklich erklärten, so ist damit zu rechnen, daß sie nach dem Fortfall der Konkurrenz des GE·BE·IN doch eines Tages das Verlangen nach Erhöhung der Preise stellen, was dann ohne weiteres auch zur Folge haben wird, daß die Beiträge in der Notgemeinschaft erhöht werden müssen. Eine solche Beitragserhöhung würde aber das außerordentlich wertvolle und sozial wirkende Unternehmen der Notgemeinschaft erheblich gefährden“.

Damit war, ohne ausdrückliche Erwähnung, erreicht, daß das GE·BE·IN seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen konnte.

In den folgenden Jahren wurde es ruhiger um das GE·BE·IN und die Notgemeinschaft. Die Zahl der Mitglieder in der Notgemeinschaft stieg wieder. Die Betriebe des GE·BE·IN arbeiteten erfolgreich weiter im Sinne ihrer Gründer zum Wohle der Bevölkerung Bremens.