Der Tod eines Angehörigen
trifft die Familie oft unvorbereitet. Sie sieht sich dann vor Entscheidungen gestellt, über die sie vorher nicht nachgedacht oder die sie verdrängt haben. Das GE•BE•IN hilft Ihnen dabei durch diese schwere Zeit zu kommen. Wir sind für Sie da, als Partner im Trauerfall.
Was ist im Trauerfall zu tun?
Tritt der Tod zu Hause ein, muss zunächst ein Arzt (Hausarzt/Notarzt) verständigt werden, da eine Todesbescheinigung auszustellen ist. Danach rufen Sie uns bitte an, um die Überführung in unser Haus zu veranlassen.
Wir sind für Sie immer erreichbar:
zentral unter der Telefonnummer 0421 / 38 776-0
in Achim auch unter der Telefonnummer 04202 / 88 355
Tritt der Tod im Krankenhaus, in einem Senioren- oder Pflegeheim ein, wird die Verwaltung Ihnen helfen, die ersten notwendigen Schritte einzuleiten. Über eine bestehende Vorsorgevereinbarung oder Verabredungen mit dem GE•BE•IN sollte das Krankenhaus oder Heim informiert sein.
Die folgenden Unterlagen werden für die Anmeldung des Sterbefalles benötigt (soweit zutreffend):
- Todesbescheinigung des Arztes
- Geburtsurkunde für Ledige
- Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Eheregister
- Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Auszug aus dem Sterberegister
- Scheidungsurteil
Meldebescheinigung falls außerhalb des Wohnortes verstorben - Grabdokument bzw. Grabnummer
für Abmeldungen:
- Krankenversicherungskarte
- Sterbekassen- und Versicherungsunterlagen
- Rentenanpassungsmitteilungen bzw. Betriebs- und Zusatzrenten
- Schwerbehindertenausweis
Sollte ein Dokument nicht vorhanden sein, sind wir Ihnen bei der Beschaffung gerne behilflich.
Bei den dann notwendigen Entscheidungen stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite. Verabreden Sie daher mit uns einen Termin, um alles weitere in Ruhe zu besprechen.
