Normalisierung nach dem Krieg

- Das teilweise zerstörte Volkshaus
Die Ereignisse des 2. Weltkrieges erschwerten die Arbeit des GE·BE·IN und der Notgemeinschaft außerordentlich. Bei Bombenangriffen, die auch die Räume des GE·BE·IN und der Notgemeinschaft in Volkshaus stark beschädigten, wurde u. a. die Mitgliederkartei der Notgemeinschaft zerstört. Um die Arbeit der Notgemeinschaft nicht weiter zu gefährden, wurden Räumlichkeiten in Hude angemietet. Das Personal pendelte bis Anfang Juli 1945 täglich zwischen Hude und Bremen.
Die Auswirkungen des Krieges machten die Gewährung der satzungsmäßig garantierten Leistungen des Bestattungsinstituts unmöglich. Trauerfeiern konnten nur bedingt durchgeführt werden, weil sowohl im Volkshaus als auch auf vielen Friedhöfen die Kapellen zerstört waren. Die Qualität der Särge und Einkleidungen war mangelhaft, Blumen kaum zu bekommen. In der Gärtnerei, die durch Bombenangriffe erheblich beschädigt war, mußte Gemüse angebaut werden. Die Probleme, vor denen beide Einrichtungen standen, waren immens. Lediglich ein Fahrzeug war dem GE·BE·IN für den Transport der Verstorbenen geblieben.
Während beim Bestattungsinstitut die Knappheit der Waren die größte Belastung bei der Bewältigung der Aufgaben war, hatte die Notgemeinschaft erhebliche finanzielle Probleme. Konten waren beschlagnahmt, Gebäude, für die Hypotheken vergeben worden waren, waren zu einem großen Teil zerstört oder die Eigentümer nicht auffindbar. Auf Anordnung der Aufsichtsbehörde wurde von den Mitgliedern eine „Kriegsumlage“ in Höhe von 2 RM erhoben. Nur sehr langsam normalisierten sich die Verhältnisse.
1947 führte die Notgemeinschaft für das GE·BE·IN eine Bargeldversicherung zur Deckung der Folgekosten einer Bestattung ein. Auf Drängen der Aufsichtsbehörde wurde die auf dem Solidaritätsprinzip beruhende Sachversicherung 1948 geschlossen. Neu eintretende Mitglieder zahlten ihrem Alter entsprechend unterschiedliche Beiträge.
Als nächste Hürde für das Unternehmen stellte sich die Währungsreform am 20.6.1948 mit der Entwertung des Geldes im Verhältnis 10:1 dar. Entgegen den Anordnungen der Aufsichtsbehörde gewährt die Notgemeinschaft ihren Mitgliedern weiterhin eine volle Bestattung im Wert von 135,-- DM, wie die Satzung es vorsah.
Vorstand und Geschäftsführung wollten auch in dieser Zeit den sozialen Charakter der Unternehmen Notgemeinschaft und GE·BE·IN beibehalten. Da aber auch das Vermögen der Notgemeinschaft abgewertet worden war, konnte die Notgemeinschaft die Zahlung von 135,-- DM nicht beibehalten. Das GE·BE·IN erklärte sich daher bereit, die Bestattung für 108,-- DM auszuführen. Dieses führte wiederum dazu, daß das GE·BE·IN in finanzielle Schwierigkeiten kam.
Erst in den folgenden Jahren besserten sich die Verhältnisse in beiden Einrichtungen.
Im Jahr 1952 wurde die Notgemeinschaft dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) unterstellt. Das BAV wünschte in der Satzung eine Regelung für den Fall, daß ein anderer Bestatter als das GE·BE·IN mit der Bestattung beauftragt wird.
Die Notgemeinschaft änderte ihre Satzung und zahlt seitdem den vollen Versicherungswert aus, wenn die Bestattung nicht vom GE·BE·IN ausgeführt wird. Der Einfluß auf die Bestattungszahl in den Folgejahren war unbedeutend.