Welche Bestattungsarten gibt es?
Ist die Art, wie bestattet werden soll, von dem Verstorbenen nicht festgelegt worden, entscheiden hierüber die nächsten Angehörigen. Regelungen zu den einzelnen Bestattungsarten, für die ein Friedhof gewählt wird, ergeben sich aus den jeweiligen Friedhofsordnungen.
Die Erdbestattung
Es handelt sich um die herkömmliche Bestattungsform in einer Grabstelle auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof. Für die Grabstellen wird stets für einen bestimmten Zeitraum unter Berücksichtigung von Mindestruhezeiten (in der Regel 20-30 Jahre) ein Nutzungsrecht erworben.
Die Feuerbestattung
Eine Feuerbestattung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Verstorbene selbst diese Bestattungsart zu Lebzeiten verfügt hat, oder der Auftraggeber der Bestattung dies anordnet. Die Beisetzung findet nach der Einäscherung in einer Urne in der Regel in einem Urnengrab statt. Die Beisetzung in einer Grabstelle, in der bereits erdbestattet wurde, ist ebenfalls möglich.
Die Seebestattung
Die Seebestattung setzt eine Erklärung des Verstorbenen oder einen formlosen Antrag der Hinterbliebenen voraus, aus dem eine besondere Verbundenheit des Verstorbenen zur See hervorgehen muss. Da nur die Asche eines Menschen der See übergeben werden darf, setzt diese Bestattungsform eine vorhergehende Einäscherung voraus. Die Beisetzung erfolgt in einer sich im Wasser auflösenden Urne von einem speziell für diese Aufträge vorgesehenen Schiff aus.
Die anonyme Bestattung
Die anonyme Bestattung erfolgt auf einem Gräberfeld ohne besondere Kennzeichnung der einzelnen Grabstelle. Es handelt sich hierbei nicht um eine persönliche Grab-und Gedenkstätte. Abhängig davon, ob ein Friedhof überhaupt diese Form der Bestattung anbietet, ist sowohl eine Feuer- als auch eine Erdbestattung möglich.
Rasengräber
Eine Alternative zum anonymen Gräberfeld bieten die Rasengräber. Das Nutzungsrecht kann auf Wunsch verlängert werden. Rasengräber können während der gesamten Nutzungszeit flexibel gestaltet und auch mit einer bodenbündigen Liegeplatte als Grabzeichen angelegt werden. Die Pflege des Rasens ist in der Gebühr enthalten. Es besteht jederzeit die Möglichkeit das Rasengrab in eine gärtnerisch gestaltete Grabstelle umzuwandeln.
Urnengarten
Jeder Urnengarten ist harmonisch in vorhandene Grabfelder und ihre entwickelten Strukturen eingefügt. Mit dem Nutzungsrecht ist die Beisetzung einer Urne einschließlich Anlage und Pflege des Grabes verbunden. Vor- und Zunamen der Verstorbenen werden in einer gemeinsamen Stele aus Naturstein festgehalten. In der einmaligen Gebühr sind alle genannten Leistungen enthalten. Nur für die eigentliche Urnenbeisetzung entstehen noch Kosten. Der Urnengarten wird mit immergrünen Bodendeckern und jahreszeitlich wechselnden Blumen gestaltet. Auf einer gesonderten Fläche an der Namensstele können Gestecke oder Blumen abgelegt werden. Die Ruhefrist im Urnengarten endet nach 20 Jahren ohne Verlängerung. In bevorzugter Lage, z. B. von großzügigen Rasenflächen oder geschnittenen Hecken umgeben, sind Urnengärten für eine erhöhte Gebühr erhältlich.
Bestattungen in der Natur
erfreuen sich zunehmender Bedeutung. Angeboten werden Beisetzungen unter Bäumen, auf Wiesen oder auch im Gebirge. Voraussetzung hierfür ist eine Einäscherung. Die Beisetzung erfolgt in der Regel in Urnen, die biologisch abbaubar sind. Sollten Sie Wünsche in diese Richtung haben, sprechen Sie uns gerne an.
Das Verstreuen der Asche aus der Luft, im Fluss oder einfach in der Natur, ist in Deutschland verboten. Für eine Beisetzung ist in jedem Fall ein Friedhof oder eine für Beisetzungen von einer Gemeinde oder Kirchengemeinde freigegebene Fläche notwendig. Da es ferner eine Beisetzungspflicht gibt, ist auch die Aufbewahrung der Urne außerhalb eines Friedhofs nicht erlaubt.
Die Seebestattung
setzt eine Erklärung des Verstorbenen oder einen formlosen Antrag der Hinterbliebenen voraus, aus dem eine besondere Verbundenheit des Verstorbenen zur See hervorgehen muß. Da nur die Asche eines Menschen der See übergeben werden darf, setzt diese Bestattungsform eine vorhergehende Einäscherung voraus. Die Beisetzung erfolgt in aller Regel in einer wasserlöslichen Urne von Schiffen aus, die speziell für derartige Aufräge
bereitstehen.

